Meine Frage in der Parkrunde wurde von Argo beantwortet. Ich veröffentliche die Antwort auch hier mal...
===============================================
Balu:
Wie ja schon in der FAQ erklärt gilt für Digitalkameras ein Verbot auf dem Veranstaltungsgelände sobald sie auch nur für ein paar Sekunden Video aufnehmen können.
Ich denke mal das kommt daher das es da Klauseln in den Verträgen gibt die jegliche Video/Ton Aufnahmen ausschliessen sollen.
In der Praxis sind die Videoaufnahmen von Digitalkameras sicherlich nicht relevant im Sinne der Verwertung. Ein 30 Sekunden Clip auf dem man von der Auflösung her nichts erkennen kann ist sicherlich keine Konkurrenz zur Bayern3 Ausstrahlung.
Das Problem ist das (wie schon in FAQ erwähnt) fast alle Digitalkameras kurze Filme aufnehmen können. Die meisten werden also durch diese Regel vor folgende Alternativen gestellt.
A) Eine neue Kamera kaufen die dem kleingedruckten von RiP entspricht
B) Auf Kamera völlig verzichten
C) Kamera nur für Zeltplatz und wenn man aufs Gelände geht diese mit hohem Risiko im Zelt verstecken
D) Kamera jedesmal zum Auto bringen...
Ich glaube auch nicht das die Securitys die Zeit dazu haben werden jeden Kameratyp am Einlass zu prüfen ob er denn Filme aufnehmen kann.
Wäre es nicht möglich bei den Videoaufnahmen ebenso wie bei den Fotoaufnahmen zu kategorisieren? Z.B. echte Videokameras verboten, Digicams erlaubt... analog der Regelung mit erlaubten Pocket-Kameras...
Die Technik ist in den letzten Jahren fortgeschritten und diese Regelung ist meiner Meinung nach nicht mehr praxisgerecht.
===============================================
Argo:
im Prinzip hast Du recht, denn sonst müssten wir ja sogar z.T. Handys einkassieren. Es geht auch nicht so sehr um die 30 sekündigen Clips, sondern mehr um die Longplayaufnahmefunktion für den Bereich Audio. Und beim Thema Bootleg reagieren nunmal immer noch alle Künstler absolut dünnhäutig. Darum kann es keine generelle Freigabe geben. Uns ist auch klar, dass dann der Eindruck von Willkür entstehen kann, zumal wir ja keine Bedienungsanleitungen für alle gängigen Typen am Einlass haben können, sondern eher auf Sicht kontrollieren. Ähnlich wie bei den Pavillions muss daher gelten: Die Dinger mit entsprechenden Funktionen bleiben verboten, können aber geduldet werden. Hier gilt der Grundsatz: Je kleiner, pocketähnlicher etwas aussieht, desto weniger Probleme wird es am Einlass geben. Wer mit dem Gerät Unfug macht, d.h. es auf der Tribüne im Sichtbereich unserer Security oder vor der Bühne über die Köpfe gehoben einsetzt, der geht das volle Risiko ein, dass die Kamera beschlagnahmt, das komplette Material gelöscht wird und es eine Anzeige gibt. Ansonsten alles ok...
===============================================
Balu:
Wie ja schon in der FAQ erklärt gilt für Digitalkameras ein Verbot auf dem Veranstaltungsgelände sobald sie auch nur für ein paar Sekunden Video aufnehmen können.
Ich denke mal das kommt daher das es da Klauseln in den Verträgen gibt die jegliche Video/Ton Aufnahmen ausschliessen sollen.
In der Praxis sind die Videoaufnahmen von Digitalkameras sicherlich nicht relevant im Sinne der Verwertung. Ein 30 Sekunden Clip auf dem man von der Auflösung her nichts erkennen kann ist sicherlich keine Konkurrenz zur Bayern3 Ausstrahlung.
Das Problem ist das (wie schon in FAQ erwähnt) fast alle Digitalkameras kurze Filme aufnehmen können. Die meisten werden also durch diese Regel vor folgende Alternativen gestellt.
A) Eine neue Kamera kaufen die dem kleingedruckten von RiP entspricht
B) Auf Kamera völlig verzichten
C) Kamera nur für Zeltplatz und wenn man aufs Gelände geht diese mit hohem Risiko im Zelt verstecken
D) Kamera jedesmal zum Auto bringen...
Ich glaube auch nicht das die Securitys die Zeit dazu haben werden jeden Kameratyp am Einlass zu prüfen ob er denn Filme aufnehmen kann.
Wäre es nicht möglich bei den Videoaufnahmen ebenso wie bei den Fotoaufnahmen zu kategorisieren? Z.B. echte Videokameras verboten, Digicams erlaubt... analog der Regelung mit erlaubten Pocket-Kameras...
Die Technik ist in den letzten Jahren fortgeschritten und diese Regelung ist meiner Meinung nach nicht mehr praxisgerecht.
===============================================
Argo:
im Prinzip hast Du recht, denn sonst müssten wir ja sogar z.T. Handys einkassieren. Es geht auch nicht so sehr um die 30 sekündigen Clips, sondern mehr um die Longplayaufnahmefunktion für den Bereich Audio. Und beim Thema Bootleg reagieren nunmal immer noch alle Künstler absolut dünnhäutig. Darum kann es keine generelle Freigabe geben. Uns ist auch klar, dass dann der Eindruck von Willkür entstehen kann, zumal wir ja keine Bedienungsanleitungen für alle gängigen Typen am Einlass haben können, sondern eher auf Sicht kontrollieren. Ähnlich wie bei den Pavillions muss daher gelten: Die Dinger mit entsprechenden Funktionen bleiben verboten, können aber geduldet werden. Hier gilt der Grundsatz: Je kleiner, pocketähnlicher etwas aussieht, desto weniger Probleme wird es am Einlass geben. Wer mit dem Gerät Unfug macht, d.h. es auf der Tribüne im Sichtbereich unserer Security oder vor der Bühne über die Köpfe gehoben einsetzt, der geht das volle Risiko ein, dass die Kamera beschlagnahmt, das komplette Material gelöscht wird und es eine Anzeige gibt. Ansonsten alles ok...