Amtsschimmel

HarryHarndrang

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Dieser Thread ist dem Vuxi gewiedmet :mrgreen:


Die schrägsten Vorschriften Deutschlands: > "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung > nach Geschlechtern." (alles
klar...) (Info des Deutschen > Lehrerverbandes Hessen) > >

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." > (auch klar....) > (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) > >

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen > man eine Erklärung erklärt." (na hier wirds schon schwieriger....) >(Protokoll im Wirtschaftsministerium) > >

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen > Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." (aber DAS? HÄÄÄ???) (Merkblatt > der Deutschen
Bundespost) > >

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (schade > eigentlich....höhöhö....) (Verbandsblatt des Bayrischen > Einzelhandels) > >

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (aha...) (Unterrichtsblätter für die >
Bundeswehrverwaltung) > >

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (KREISCH!!!) (Kommentar zum >
Bundesreisekostengesetz) > >

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich > nach dem Alter des Kindes." (ok, das erscheint mir logisch....) > (Bundesanstalt für Arbeit) > >

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." (SOWAS GIBTS????) (Deutsches Lebensmittelbuch) > >

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von §16 Abs.1 Satz3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Wer macht denn auch sowas?)
(Bundessteuerblatt) > >

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." (uijuijui...) (Beschluss des Landgerichts >
Rheinland-Pfalz) > >

"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." (meine Güte...) (Vorschrift >
Kriegsgräberfürsorge) > >

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Ach komm?!) > (Deutsches
Lebensmittelbuch) > >

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden." > (Formular in Postgirodienst) > >

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." > (ich kann nicht mehr....) > (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis
 

*peanut*

Parkrocker
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und ich dachte so komische vorschriften und so zeugs gäb's nur in ami-land^^
fast schon erschreckend... lol
 

HarryHarndrang

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Die Bundeswehr hat auch ein geiles Handbuch. Da wird einem gesagt, dass der Soldat verpflichtet ist beim erreichen des Baumgipfels mit dem Klettern aufzuhören, sowie bei einem Wasserstand der das Kinn überschreitet mit dem Schwimmen anzufangen :lol:
 

Kies

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HarryHarndrang schrieb:
Die Bundeswehr hat auch ein geiles Handbuch. Da wird einem gesagt, dass der Soldat verpflichtet ist beim erreichen des Baumgipfels mit dem Klettern aufzuhören, sowie bei einem Wasserstand der das Kinn überschreitet mit dem Schwimmen anzufangen :lol:
Die beiden Punkte (und ein paar andere "Wissens bereicherende" Punkte) wurden mittlerweile gestrichen...
irgendwer wird ihnen wohl gesagt haben, dass des absoluter Schwachsinn ist, so etwas schriftlich nieder zu legen.
 

siggi

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Kies schrieb:
HarryHarndrang schrieb:
Die Bundeswehr hat auch ein geiles Handbuch. Da wird einem gesagt, dass der Soldat verpflichtet ist beim erreichen des Baumgipfels mit dem Klettern aufzuhören, sowie bei einem Wasserstand der das Kinn überschreitet mit dem Schwimmen anzufangen :lol:
Die beiden Punkte (und ein paar andere "Wissens bereicherende" Punkte) wurden mittlerweile gestrichen...
irgendwer wird ihnen wohl gesagt haben, dass des absoluter Schwachsinn ist, so etwas schriftlich nieder zu legen.
Aber ich mein so falsch ist es ja nicht. Stell dir mal vor das Wasser steht dem schon über den Augen und der fängt nicht an zu schwimmen oder der klettert einfach weiter obwohl er schon oben am Baum angekommen ist. Dann fällt er ja wieder runter :lol:
 

HarryHarndrang

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siggi.aev schrieb:
Kies schrieb:
HarryHarndrang schrieb:
Die Bundeswehr hat auch ein geiles Handbuch. Da wird einem gesagt, dass der Soldat verpflichtet ist beim erreichen des Baumgipfels mit dem Klettern aufzuhören, sowie bei einem Wasserstand der das Kinn überschreitet mit dem Schwimmen anzufangen :lol:
Die beiden Punkte (und ein paar andere "Wissens bereicherende" Punkte) wurden mittlerweile gestrichen...
irgendwer wird ihnen wohl gesagt haben, dass des absoluter Schwachsinn ist, so etwas schriftlich nieder zu legen.
Aber ich mein so falsch ist es ja nicht. Stell dir mal vor das Wasser steht dem schon über den Augen und der fängt nicht an zu schwimmen oder der klettert einfach weiter obwohl er schon oben am Baum angekommen ist. Dann fällt er ja wieder runter :lol:

Schon!!! In der USA MUSS sowas bestimmt im Handbuch stehen sonst verklagen die alle die Armee :lol:
 

gfc

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Kies schrieb:
Die beiden Punkte (und ein paar andere "Wissens bereicherende" Punkte) wurden mittlerweile gestrichen...
irgendwer wird ihnen wohl gesagt haben, dass des absoluter Schwachsinn ist, so etwas schriftlich nieder zu legen.

Deiner Aussage zufolge warst du noch nie im Dienst.. Glaub mir, es IST nötig, da laufen so Spackos rum, die können keine WC-Rolle ohne Anleitung bedienen.
 

gfc

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Das kam mal in den Nachrichten..

Ich hab nur mal gesehen, was für einen Umfang z.b. das Bankengesetz in der Schweiz hat.. un dmit allen Verordnungen und Empfehlungen kommst du locker auf hunderte von Ordnern.
 

HarryHarndrang

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gfc schrieb:
Kies schrieb:
Die beiden Punkte (und ein paar andere "Wissens bereicherende" Punkte) wurden mittlerweile gestrichen...
irgendwer wird ihnen wohl gesagt haben, dass des absoluter Schwachsinn ist, so etwas schriftlich nieder zu legen.

Deiner Aussage zufolge warst du noch nie im Dienst.. Glaub mir, es IST nötig, da laufen so Spackos rum, die können keine WC-Rolle ohne Anleitung bedienen.

Also ich weiss ja nicht was ihr für ein Heer habt aber ich kenn recht viele Soldaten und von denen ist noch keiner ersoffen oder vom Baum gefallen :lol: