aktiengeschäfte kann man sowieso nicht abschließen in dem alter von dem her -> nur beschränkte geschäftsfähigkeitgfc postete
Sprich: wenn man beispielsweise im Kiosk mit 12 klaut oder mit dem Fahrrad über ne rote Ampel fährt, wird man bestraft. Hingegen kann man ned wegen irgendwelchen Vertragsverletzungen auf Aktiengeschäften etc. belang werden..
wenn das bei euch so geregelt ist, dass man unter 14 total strafunmündig ist, muss ich sagen: wow, was is den das für n bullshit..
total strafunmündig ist auch falsch, man kommt halt vor den jugendrichter, und der kann im rahmen des möglichen und der gesetzesauslegung den jugendlichen in ein heim einweisen bzw die eltern zur verantwortung ziehen