Es ist jetzt glaub ich langsam so weit... Big Brother is watching you ist Vergangenheit.. Little Brother is watching you wird bald die Regel sein.
Ihr habt es ja sicher mitbekommen, aus Gründen der Terrorbekämpfung sollen ja ab nächstem Jahr alle Internetprovider sämtliche Verbindungsdaten und Emails bis zu zwei Jahre speichern. Diese Daten dienen dann den Strafverfolgungsbehördern zur Suche nach "Terrorristen Nachrichten"... so der Plan...
Es gibt noch eine andere Entwicklung, ebenfalls ab nächstem Jahr, Internetprovider sollen auch direkt den Rechteinhabern auskunftspflichtig sein ohne Richterlichen Beschluss...
Jetzt wird es spannend.. die bisher nur zur Recherche von Terroristen gedachte Vorratsdatenhaltung soll nun auch laut CDU/CSU Fraktion für die zivilrechtliche Suche nach Urheberrechtsverstössen genutzt werden dürfen.
Günther Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform, hat im Magazin Focus erklärt:
"Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen." Wer sich im Netz bewege, könne nicht davon ausgehen, "immer inkognito zu sein". Gleichzeitig forderte Krings, dass die anonyme Nutzung des Internet in Deutschland erschwert werden müsse. Anders als im EU-Richtlinientext vorgesehen, hat sich der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition bereits dafür ausgesprochen, dass Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen dürfen sollen. Daran möchte Krings mit seinen Plänen anknüpfen.
Was bedeutet das in der Praxis? Eine neue Chance für Hartz IV Empfänger und Rechtsanwälte? Die Musik und Filmindustrie kann dann einfach freie Mitarbeiter die auf provisionsbasis arbeiten damit beauftragen mal zu suchen. Die erstellen dann tausende von Abmahnungen und leben davon. Die Kosten für die Recherse und die Abmahnung werden dann dem Urheberrechtsverletzer in Rechnung gestellt.
Was sich bisher aufgrund des Aufwandes (Richterlicher Beschluss etc) nur zur Aufspürung von gewerblichen Raubkopierern gelohnt hat, soll nun zur Taschengeldaufbesserung von jedermann im Auftrag der Industrie betrieben werden können.
Dagegen ist 1984 ja fast schon harmlos
Weitere Infos:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/79562
Ihr habt es ja sicher mitbekommen, aus Gründen der Terrorbekämpfung sollen ja ab nächstem Jahr alle Internetprovider sämtliche Verbindungsdaten und Emails bis zu zwei Jahre speichern. Diese Daten dienen dann den Strafverfolgungsbehördern zur Suche nach "Terrorristen Nachrichten"... so der Plan...
Es gibt noch eine andere Entwicklung, ebenfalls ab nächstem Jahr, Internetprovider sollen auch direkt den Rechteinhabern auskunftspflichtig sein ohne Richterlichen Beschluss...
Jetzt wird es spannend.. die bisher nur zur Recherche von Terroristen gedachte Vorratsdatenhaltung soll nun auch laut CDU/CSU Fraktion für die zivilrechtliche Suche nach Urheberrechtsverstössen genutzt werden dürfen.
Günther Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform, hat im Magazin Focus erklärt:
"Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen." Wer sich im Netz bewege, könne nicht davon ausgehen, "immer inkognito zu sein". Gleichzeitig forderte Krings, dass die anonyme Nutzung des Internet in Deutschland erschwert werden müsse. Anders als im EU-Richtlinientext vorgesehen, hat sich der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition bereits dafür ausgesprochen, dass Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen dürfen sollen. Daran möchte Krings mit seinen Plänen anknüpfen.
Was bedeutet das in der Praxis? Eine neue Chance für Hartz IV Empfänger und Rechtsanwälte? Die Musik und Filmindustrie kann dann einfach freie Mitarbeiter die auf provisionsbasis arbeiten damit beauftragen mal zu suchen. Die erstellen dann tausende von Abmahnungen und leben davon. Die Kosten für die Recherse und die Abmahnung werden dann dem Urheberrechtsverletzer in Rechnung gestellt.
Was sich bisher aufgrund des Aufwandes (Richterlicher Beschluss etc) nur zur Aufspürung von gewerblichen Raubkopierern gelohnt hat, soll nun zur Taschengeldaufbesserung von jedermann im Auftrag der Industrie betrieben werden können.
Dagegen ist 1984 ja fast schon harmlos
Weitere Infos:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/79562