Kurzer offizieller Einwand:
Das sogenannte "tolerierte" campen an der Strasse muss jeder nach eigenem Ermessen einschätzen ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht. Ich weiss auch das es viele machen, aber ich möchte hier mal auf die Risiken hinweisen.
Das Campen ist von seiten des Veranstalters her nur auf den offziellen Campingplätzen gestattet. Auf diesen Campingplätzen hat der Veranstalter dann auch vertretungsweise das Hausrecht und kümmert sich um Sicherheit, etc etc.
Ausserhalb der vom Veranstalter bereitgestellten Campingplätze gilt das normale deutsche Gesetz für solche Fälle. Kurzfassung: erlaubt ist das campen an der Strasse nicht und kann vom Ordnungsamt geahndet werden.
Langfassung (Auszug aus Wikipedia):
In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten geduldet. Außerhalb von Campingplätzen bzw. Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ gestattet. Es darf bei der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder z. B. Markisen stattfinden. (Anmerkung Balu: der Trick zu sagen man braucht vier Tage um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen klappt leider nicht... beim campen um Rock im Park geht das Ordnungsamt per se davon aus das nicht die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit das primäre Ziel des Aufenthalts ist)
Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, so treten andere Vorschriften in den Vordergrund. Demnach können von Ordnungswidrigkeiten nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verschiedene Vorschriften tangiert sein. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.
Zuständig ist hier nicht der Veranstalter, sondern die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. Rein rechtlich könnten die alle die dort campen mit Ordnungsgeld bestrafen und zusätzlich zur Räumung auffordern oder gar Zwangsräumen lassen. Der Erfahrung der letzten Jahre nach ist hier die Polizei jedoch oft kulant, in welchem Rahmen jedoch und wo die Grenzen der Kulanz sind kann hier keiner beantworten.
Ich persönlich kenne einen Fall in dem es Ärger gab und Ordnungs-Aufforderungen der Polizei nicht Folge geleistet wurde. Dort hat die Polizei dann diese Optionen gezogen, Räumung angeordnet und mangels Fahrtüchtigkeit des Fahrers dann abschleppen lassen bis zu einem offiziellen Campingplatz ausserhalb Nürnbergs, dort dann die ganze Truppe hingefrachtet und die Abschleppkosten berechnet.
Also immer beachten: eigenes Risiko, man ist quasi ausserhalb des Veranstaltungsgeländes mit allen positiven aber auch negativen Folgen.