Also.. aufgrund meines DVD Hobbys ist das hier mein Fachgebiet...
Wir müssen hier leider wirklich einschreiten, das Gesetz schreibt uns das eindeutig vor.
Unterschieden wird hier ob ein Medium frei ab 18 ist, indiziert, beschlagnahmt oder verboten
frei ab 18
Verkauf nur an volljährige, im Versandhandel (Amazon) darf der Film nicht ohne weiteres angeboten werden
indiziert
zusätzlich dazu darf der Film nicht beworben werden und Jugendlichen darf keine Information zu dem Film zugänglich gemacht werden. Das bedeutet das der Film nicht im Laden stehen darf, nur unter der Theke. In Videotheken muss der Film in einem Bereich stehen der nun Volljährigen zugängig ist.
beschlagnahmt
zusätzlich ist hier noch jeglicher Handel mit dem Film verboten, darf also überhaupt nicht mehr verkauf oder verliehen werden
verboten
zusätzlich ist hier dann sogar noch der Besitz (auch privat) des Filmes strafbar
Bedeutung für den Parkrocker
Filme die nur frei ab 18 sind stellen für uns keinerlei Handlungsbedarf dar. Hier ist ja nur der Verkauf beschränkt, nicht die Information.
Über indizierte, beschlagnahmte oder verbotene Filme dürfen wir nicht berichten oder posts im Forum uneditiert lassen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt alleine schon die Nennung des Titel oder gar die Führung in Bestenlisten als Werbung bzw Information über diesen Film. Und diese darf nur gemacht werden wenn sichergestellt ist das die Infos nur an Erwachsene geht. Das ist im Parkrocker nicht der Fall, also müssen wir die Titel und Inhalte zu diesen Medien aus dem Forum raushalten.
Meiner Meinung nach ist das alles übertrieben, bei den Österreichern z.B. gibt es das nicht, aber wir haben die Gesetze ja nicht gemacht, wir müssen uns aber daran halten.
Reservoir Dogs und from Dusk Till Dawn sind übrigens nicht indiziert, nur frei ab 18